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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

FAQ Outgoing

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1 Allgemeine Fragen

1.1 Wie oft darf ich an einem Austausch teilnehmen?

Im Rahmen eines Fakultätsabkommens dürfen Studierende grundsätzlich nur einmal an einem Austausch teilnehmen. Wenn Sie ein zweites Mal teilnehmen, erhalten Studierende, die sich zum ersten Mal bewerben, Vorrang. Im Rahmen des SEMP ist es möglich, einen Austauschaufenthalt von bis zu 12 Monaten auf jeder Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) zu verbringen.

1.2 Welche Abkommensarten gibt es?

In der Mobilität gibt es die folgenden Abkommensarten:

  • Gesamtuniversitäre Abkommen (GU)
  • Fakultätsabkommen (FA), (inkl. bestehende Institutsverträge)
  • Swiss European Mobility Programme (SEMP) innerhalb Europa
  • IS:link (nur für Informatikstudierende)
  • Mobilität Schweiz

Eine detaillierte Beschreibung aller Abkommensarten finden Sie hier.

1.3 Ich habe die Assessmentstufe noch nicht erfolgreich absolviert resp. habe für mein Masterstudium noch Auflagen zu erfüllen. Darf ich ein Austauschsemester antreten?

Nein, bei Antritt des Austauschsemesters muss die Assessmentstufe vollständig absolviert sein und auf Masterstufe müssen sämtliche Auflagen erfüllt sein.

1.4 Ich habe bereits alle ECTS-Punkte für meinen Studienabschluss erreicht, möchte aber trotzdem noch in den Austausch. Ist das möglich?

Nein, ein Austausch ist nur möglich, wenn für Ihr Studium noch ECTS-Punkte angerechnet werden können.

1.5 Ich möchte gerne während des Austauschsemesters meine Bachelor-/Masterarbeit schreiben. Ist das möglich?

Grundsätzlich ja. Als Austauschstudent/in wird aber vorausgesetzt, dass Sie auch Module besuchen. Wenn Sie planen, nur an Ihrer Bachelor- oder Master-Arbeit zu schreiben, dann müssen Sie zum Praktikant/en umgeschrieben werden. Alle Voraussetzungen zum SEMP-Praktikum finden Sie unter dem folgenden Link. Die Arbeit muss zwingend von einem Fakultätsmitglied der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät betreut werden.

1.6 Kann ich mir eine Summer/Winter School anrechnen lassen?

Akademische Kurzprogramme (Summer- und Winter-Schools) sind nicht Bestandteil des regulären Mobilitätsangebotes (Mobilitätssemester an einer Gastuniversität). Im Grundsatz sind maximal zwei akademische Kurzprogramme im freien Wahlbereich anrechenbar. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Anrechnung in einem Wahlpflichtbereich möglich sein. Zwingende Voraussetzung ist die Vorabklärung der Anrechenbarkeit akademischer Kurzprogramme. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier.

2 Fragen zur Planung des Mobilitätssemesters

2.1 Was muss ich bei der Planung meines Austauschsemesters beachten?

Das Wichtigste ist, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Bei Antritt des Mobilitätssemesters müssen Sie die Assessmentstufe bereits erfolgreich hinter sich resp. auf MA-Stufe alle Auflagen erfüllt haben. Auf Bachelor-Stufe empfiehlt sich das 5., auf Master-Stufe das 3. Semester. Die Bewerbungsfrist ist sowohl für das kommende Herbstsemester als auch für das nachfolgende Frühjahrssemester jeweils der 15. Januar (Bsp. Deadline 15. Januar 2024 für Austausch im HS24/FS25). In der Regel werden im Juli zusätzlich Restplätze für das FS ausgeschrieben.

2.2 Wo finde ich weiterführende Informationen?

Eine Teilnahme am «OecMobility - Outgoing-Info-Event» und am «GSE - Global Experience Talk» wird empfohlen. Auf der Webseite der Fakultät befinden sich die Informationen zur Outgoing-Mobilität. Auf dieser Webseite sind alle Infos zu den Abkommen, Bewerbung, Transcript of Records, Learning Agreement (LA) etc. zu finden.

2.3 Wo finde ich Informationen zu den Partneruniversitäten?

Das Suchportal mit den Austauschmöglichkeiten findet man auf der Webseite des GSE (Global Student Experience). Eine Übersicht über alle Partneruniversitäten bietet die Karte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

2.4 Wie gehe ich vor, wenn ich in die selbstorganisierte Mobilität möchte?

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).

2.5 Erhalte ich finanzielle Unterstützung (Stipendium) für den Aufenthalt?

Studierende, die einen Austausch im Rahmen des SEMP-Abkommens machen, erhalten in der Regel automatisch einen Zuschuss zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten. Dieser Zuschuss wird in zwei Teilen ausgezahlt (80% zu Beginn des Austausches, 20% nach dem Einreichen des Erfahrungsberichtes).

Studierende die einen Austausch via Gesamtuniversitärem (GU)- oder Fakultätsabkommen planen, finden alle aktuellen Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).

3 Fragen zur Bewerbung für ein Mobilitätssemester

3.1 Wann sind Bewerbungen möglich?

Das Bewerbungstool Mobility Online ist jeweils vom 1. November bis 15. Januar offen. Im Sommer erfolgt jeweils noch eine Nachnominierungsphase der verbleibenden, offenen Plätze mit Bewerbungsfrist im Juli.

3.2 Was muss ich vor der Bewerbung alles abklären bzw. vorbereiten?

  • Studienplanung (welche Module möchten Sie im Ausland absolvieren)
  • Priorisierung der Gastländer/der Gastuniversitäten
  • Finanzierung
  • Abklärung Sprachnachweise auf Webseite der Partneruniversität
  • Zusammentragen der für die Bewerbung nötigen Unterlagen

3.3 Wo muss ich mich bewerben? 

Alle Bewerbungen müssen elektronisch über das Mobility Online Bewerbungstool (MobOn) eingereicht resp. die Dokumente hochgeladen werden. Das Bewerbungstool ist ab dem 1. November offen. Sobald eine Bewerbung eingereicht ist und alle Dokumente hochgeladen sind, kann mit der Sichtung und Bewertung durch das OecMobility-Team begonnen werden. Die Zuteilung der Austauschplätze erfolgt erst nach dem Anmeldeschluss (15. Januar).

3.4 Ich möchte mich sowohl für einen Austausch mittels SEMP und/oder Fakultätsabkommen und/oder Gesamtuniversitäres Abkommen bewerben. Wie gehe ich vor?

Im Mobility Online (MobOn) gibt es ein Anmeldefenster, in welchem unabhängig der Art des Abkommens drei Wunschuniversitäten gewählt werden. Der generelle Anmeldeablauf im MobOn unterscheidet sich nicht. Es gibt aber bezüglich Anmeldeunterlagen Unterschiede (siehe Punkt 3.5 und 3.6).

3.5 Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

3.6 Ich möchte mich für mehrere Partneruniversitäten bewerben. Muss ich für jede Partneruniversität ein Motivationsschreiben einreichen?

Ja, verfassen Sie für jede gewählte Partneruniversität je ein Motivationsschreiben. Das Motivationsschreiben für Gesamtuniversitäre Abkommen adressieren Sie an das GSE (Global Student Experience), die SEMP- und Fakultätsabkommen adressieren Sie an das OecMobility-Team der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Da es in Mobility Online (MobOn) nur einen Upload-Slot für das Motivationsschreiben gibt, sollten die Motivationsschreiben in einem PDF hochgeladen werden.

3.7 In welchen Fällen muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

3.8 Die Partneruniversität braucht nicht zwingend ein Sprachzertifikat, sondern akzeptiert auch eine Bestätigung der Mobilitätsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Wo kann ich eine solche Bestätigung einholen?

Die Mobilitätsstelle bestätigt die Sprachkenntnisse, wenn Studierende eine Sprachstandbescheinigung vorweisen können. Diese können Sie beim Sprachenzentrum für die absolvierten Kurse einholen. Falls Sie in ein Studienprogramm in Englischer Sprache eingeschrieben sind, stellt Ihnen das OecMobility-Team eine entsprechende Bestätigung aus (mobilty@oec.uzh.ch).

3.9 Ich muss bei der Bewerbung einen Studienplan einreichen. Gibt es eine Vorlage?

Auf der Webseite des GSE (Global Student Experience) gibt es eine Vorlage zu einem provisorischen Studienplan (Downloads). Es ist für jede Partneruniversität (mit Gesamtuniversitärem Abkommen) ein Studienplan zu erstellen. Bewerber/-innen können jedoch auch einen eigenen Studienplan erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber/innen sich mit dem Studienangebot der Partnerfakultät (sofern möglich) und mit den Anrechnungsmöglichkeiten auseinandergesetzt haben. In Mobility Online gibt es nur ein Feld um den Studienplan hochzuladen, daher sollten die Studienpläne in einem PDF hochgeladen werden.

3.10 Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung eingereicht habe?

  1. Prüfung des Dossiers (durch UZH)
  2. Angebot eines Austauschplatzes per E-Mail (innert 1 Woche annehmen)
  3. Nominierung für eine Universität (durch UZH)
  4. Anmeldung an der Universität, für welche man nominiert wurde (durch Studierende)
  5. Abschliessen der Anrechnungsvereinbarung (durch Studierende)
  6. Abschliessen des Learning Agreement (durch Studierende – nur bei SEMP)
  7. Antritt des Mobilitätssemesters

3.11 Wie funktioniert die Nominierung an der Partneruniversität?

Die Nominierungen werden von März bis etwa Ende Juni durch das OecMobility-Team und das GSE (Global Student Experience) vorgenommen. Die Nominierungsdeadlines der Partneruniversität sind sehr verschieden. Teilweise kann auch erst Ende Sommer für das Frühlingssemester nominiert werden. Nach erfolgter Nominierung erhalten die Studierenden eine Bestätigungsemail.

3.12 Habe ich bessere Chancen einen Studienplatz zu erhalten, wenn ich mich für mehrere Partneruniversitäten bewerbe?

Ja, unbedingt. Die Zuteilungskriterien für die SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.

3.13 Habe ich grössere Chancen auf einen Platz, wenn ich mich sowohl für das HS als auch für das FS bewerbe?

Nein, da nur eine bestimmte Anzahl Plätze pro akademischem Jahr (nicht pro Semester) zur Verfügung stehen, spielt es keine Rolle für welches Semester man sich bewirbt. Sie vergrössern Ihre Chance einen Platz zu bekommen also nicht, wenn Sie FS oder HS wählen. Es ist nicht möglich, das Bewerbungsformular zweimal auszufüllen.

3.14 Ich studiere nicht BWL, VWL oder Informatik, finde in der Übersicht aber nur Austauschprogramme für diese Studienprogramme.

Sie können sich auf alle BWL- und VWL-Austauschplätze bewerben.

3.15 Ist die Annahme einer Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt verpflichtend?

Grundsätzlich ja. Bei triftigen Gründen (familiäre Situation, Krankheit o.ä.) kann das Mobilitätssemester aber abgesagt werden (Abmeldungen an mobility@oec.uzh.ch, outgoing@int.uzh.ch und an die Partneruniversität). Je nach Zeitpunkt der Absage kann der Platz jedoch nicht wieder besetzt werden, was schade und ärgerlich ist, weil vermutlich andere Studierende das Platzangebot gerne in Anspruch genommen hätten.

3.16 Welches sind die Auswahlkriterien für die Zuteilung?

Die Bewerbungen werden nach drei Bewertungskriterien geprüft:

  • aktueller Notenschnitt (x2)
  • Bewertung CV (Punktvergabe 1-3)
  • Bewertung Motivationsschreiben (Punktvergabe 1-3)

3.17 Wie erfolgt die Platzverteilung/Platzvergabe?

Bewerber mit der höchsten Bewertung erhalten zuerst die freien Plätze zugesprochen. Diese Regel wird jedoch zur Förderung der Mobilität aufgeweicht. Es soll, soweit möglich, allen geeigneten Bewerbern ein Austauschplatz angeboten werden. Sobald sich mehr Bewerber auf eine Partneruniversität bewerben als Plätze verfügbar sind, können durch die Angaben der verschiedenen Prioritäten und dank geschickter Verteilung meistens alle untergebracht werden. Dadurch erhalten die Studierenden mit den besten Bewerbungen jedoch nicht immer einen Platz an ihrer Wunschdestination.

Folgende Kriterien werden bei der Platzverteilung zusätzlich berücksichtigt:

  • Studienlevel (BA oder MA)
  • Zu früherem Zeitpunkt bereits einmal erfolgter Austausch (z.B. während BA-Studium)
  • Vorbehalte wegen offenen Auflagen, Assessmentmodulen oder ausstehendem Bachelorabschluss

3.18 Welches sind mögliche Absagegründe?

Folgende Bewerbungen müssen abgelehnt/abgesagt werden:

  • Assessmentstufe kann bis zum Austauschsemester nicht mehr vollständig absolviert werden
  • Es sind noch Auflagen offen
  • Tiefer Notenschnitt (unter 4.2)
  • Viele Fehlversuche/max. Anzahl Fehlversuche bereits erreicht

Bewerber, welche für einen Austausch in Frage kommen, aber aufgrund ihrer gewählten Wunschdestinationen keinen freien Platz mehr erhalten, erhalten keine direkte Absage. Nach der Platzvergabe erhalten sie die Liste mit den noch freien Plätzen zur Auswahl zugeschickt.

3.19 Ich habe mich für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen beworben und wurde in der ersten Bewerbungsrunde abgelehnt. Kann ich mich wieder bewerben?

Grundsätzlich ja. Bei einer durchschnittlichen oder niedrigen Durchschnittsnote sind die Erfolgschancen jedoch eher gering. Manche unserer Partnerfakultäten setzen eine bestimmte Durchschnittsnote bzw. gute Studienleistungen voraus. Es ist möglich, dass eine Bewerbung aufgrund der Durchschnittsnote der Bewerberin oder des Bewerbers abgelehnt wurde, obwohl es noch freie Plätze gab. Wurde die Bewerbung trotz guter Durchschnittsnote abgelehnt, empfiehlt es sich die Bewerbung zu verbessern (z.B. Zusatzqualifikationen mittels eines Praktikums).

4 Fragen während des Aufenthaltes

4.1 Ich absolviere meinen Austausch im letzten Studiensemester. Können die Leistungen fristgerecht angerechnet werden?

In der Regel ja. Unter Umständen könnte es zu Verzögerungen kommen, z.B. wenn die Gastuniversität die Noten spät zur Verfügung stellt. Studierende, die im letzten Semester einen Auslandaufenthalt absolvieren, sollten sich mit der Mobilitätsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (mobility@oec.uzh.ch) in Verbindung setzen, um die Fristen zur Einreichung des Anrechnungsgesuches zu besprechen. Grundsätzlich wird empfohlen, sich für ein weiteres Semester nach dem Abschluss einzuschreiben. Sollte der Abschluss erreicht werden, kann die Exmatrikulation beantragt werden. Die Studiengebühren entfallen oder werden zurückerstattet, sollten sie bereits bezahlt worden sein.

4.2 Mein Learning Agreement ist unterschrieben, werden die Leistungen nun angerechnet?

Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium in Zürich angerechnet werden können und ist eine Voraussetzung, um das SEMP-Stipendium zu erhalten. Die Anrechenbarkeit der Leistungen wird allerdings ausschliesslich mittels der Anrechnungsvereinbarung bestätigt (auch nicht per E-Mail). Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anrechnungsbestätigung. Es sind die Hinweise auf den Webseiten betreffend Anrechnung zu beachten.

4.3 Bis wann muss ich mein Learning Agreement einreichen?

Bis zum Ende der zweiten Woche des Austauschsemesters. Falls in Ausnahmefällen Ihr definitives Learning Agreement zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden ist, laden Sie eine provisorische Version bis zum Ende dieser Frist in Mobility Online hoch. Die definitive Version kann später per Mail an das OecMobility-Team (mobility@oec.uzh.ch) nachgereicht werden.

5 Anrechnung

5.1 Wofür brauche ich ein Learning Agreement?

Siehe Punkt 4.2.

5.2 Wofür brauche ich eine Anrechnungsvereinbarung?

Alle Mobilitätsstudierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen vor Antritt Ihres Mobilitätssemesters eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit der einzelnen Module für Sie verbindlich festgehalten. Das genaue Vorgehen und die rechtlichen Grundlagen zum Ausfüllen der Anrechnungsvereinbarung finden Sie hier.

5.3 Was muss ich bei der Modul-/Kursbuchung an der Partneruniversität beachten?

Überlegen Sie sich, in welchen Bereichen Sie im Studium noch Leistungen benötigen. Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier unter dem Punkt «Abklären der Anrechenbarkeit». Zudem gibt es eine hilfreiche Übersicht von in der Vergangenheit bereits angerechneten Modulen.

5.4 Keine Anrechnung im Minor für Studierende anderer Fakultäten

Gemäss WWF Studienordnung, Ziffer 8.5.1 sind alle ECTS Credits für das Minor-Studienprogramm an der Fakultät zu absolvieren. Externe Studienleistungen, auch solche eines Mobilitätssemesters werden nicht angerechnet. Unter Umständen ist eine Anrechnung im Major möglich; bitte erkundigen Sie sich beim Studiendekanat Ihres Majors.

 

6 Nach dem Aufenthalt

6.1 Was muss ich nach dem Mobilitätssemester noch machen?

  • Falls nicht automatisch durch Partneruniversität erfolgt, Transcript of Records bei anrechnung@oec.uzh.ch einreichen
  • (SEMP) Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance)
  • (SEMP) Verfassen des Erfahrungsberichts (Auszahlung Stipendien-Restbetrag nach Einreichung)

7 Weitere Fragen rund um den Aufenthalt

7.1 Wie finde ich eine Unterkunft vor Ort?

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).

7.2 Was ist der Unterschied zwischen dem GSE (Global Student Experience) und der Fakultätsmobilitätsstelle?

Die Zuständigkeiten des GSE und des Dekanats finden Sie in der untenstehenden Tabelle:

Global Student Experience (GSE)

Fakultätsmobilitätsstelle

  • Allgemeine Information/Beratung (Schalter)
  • Sehr umfangreiche Webseite
  • Bewerbung für Gesamtuniversitäre Abkommen (GU)
  • Bewerbung für SEMP Divers
  • Auszahlung SEMP und GU Stipendien
  • Technische Betreuung des Mobility Online Portals

Webseite 

Kontakt: outgoing@int.uzh.ch,
incoming@int.uzh.ch

  • Bewerbung für SEMP
  • Bewerbung für Fakultäts- und Institutsabkommen
  • Klärung Anrechnung
  • Unterschrift Learning Agreement

Webseite

Kontakt: mobility@oec.uzh.ch

7.3 Wo kann ich Erfahrungsberichte früherer Austauschstudierender lesen?

Die Erfahrungsberichte finden Sie im Mobility Suchportal.

8 Fragen zu Mobility Online (MobOn)

8.1 Was ist Mobility Online?

Mobility Online (MobOn) ist das Bewerbungstool für die Mobilität. Studierende müssen sich bei der erstmaligen Nutzung registrieren und können sich danach jederzeit einloggen. Alle Bewerbungsunterlagen müssen auf MobOn hochgeladen werden. Die Bedienung des Tools ist weitgehend selbsterklärend (bei einzelnen Schritten sind Info-Buttons vorhanden).

8.2 Ich habe mich im Mobility Online registriert und eine Bestätigungsemail erhalten. Wenn ich erneut einlogge, erhalte ich die Meldung «Mehrfachbewerbungen nicht möglich».

Da die Mobility Online (MobOn) Seiten für die Erstregistrierung und das Login für das Bewerbungstool genau gleich aussehen, sind Verwechslungen leicht möglich. Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Erstregistrierung via der Registrierungsseite alle Studierenden eine Bestätigungsemail mit einem Link erhalten. Bitte nutzen Sie anschliessend nur noch diesen Link, um sich bei MobOn einzuloggen.

8.3 Ich habe ein Platzangebot erhalten, aber dieses stimmt nicht. Soll ich die Platzzuteilung ablehnen?

Nein. Sollte das Platzangebot bzw. die Platzzuteilung einen Fehler beinhalten (z.B. falsches Semester) bitten wir Studierende das Angebot nicht abzulehnen, sondern zuerst mit dem GSE (Global Student Experience) (outgoing@int.uzh.ch) Kontakt aufzunehmen. Wenn das Platzangebot abgelehnt wurde, ist eine Änderung des Platzangebotes aus technischen Gründen nicht mehr möglich.