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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Anrechnung von akademischen Kurzprogrammen

Sie planen im Rahmen Ihres regulären Studiums ein akademisches Kurzprogramm zu absolvieren und möchten abklären, welche dieser Leistungen an Ihr Studium angerechnet werden können. 

Anrechnung von akademischen Kurzprogrammen (z. B. Summer- oder Winterschools)

Akademische Kurzprogramme (Summer- und Winter-Schools) sind nicht Bestandteil des regulären Mobilitätsangebotes (Mobilitätssemester an einer Gastuniversität). Eine Anrechnung an Ihr Studium ist möglich für akademische Kurzprogramme, die auf gleichem Niveau (Bachelor: Bachelormodule, Master: Mastermodule) an einer anerkannten, universitären Institution im Ausland angeboten werden und eine Präsenzpflicht vorsehen (online durchgeführte Kurzprogramme können nicht angerechnet werden).

Im Grundsatz sind maximal zwei akademische Kurzprogramme im freien Wahlbereich anrechenbar. Darüber hinaus ist aber auch eine Anrechnung in einem Wahlpflichtbereich möglich (siehe nächster Abschnitt).

Abklären der Anrechenbarkeit

Alle Mobilitätsstudierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen vor Teilnahme an einem akademischen Kurzprogramm eine Anrechnungsvereinbarung (DOCX, 74 KB) abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit des akademischen Kurzprogramms für Sie verbindlich festgehalten.

Rechtliche Grundlagen

Bitte lesen Sie betreffend Anrechnung zuerst die Angaben in den Reglementen (Rahmen- und Studienordnung).

In den Wahlpflicht- und Minor-Studienprogrammbereichen sowie in den Wahlbereichen INF und OEC sind stufengerechte akademische Kurzprogramme nur nach vorgängiger Abklärung anrechenbar. Ohne entsprechende Vorabklärung (Anrechnungsvereinbarung (DOCX, 74 KB)) kann eine Anrechnung maximal im freien Wahlbereich erfolgen. Fehlversuche zählen nicht, werden aber ausgewiesen.

Es sind mindestens die Hälfte der für das Major-Studienprogramm erforderlichen ECTS Credits an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der UZH zu erbringen. Die Abklärung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Vorgehen

  1. Überlegen Sie sich, in welchen Bereichen (Wahlbereich, Wahlpflichtbereich) Sie im Studium noch Leistungen benötigen und informieren Sie sich, welche  Kurzprogramme angeboten werden und Ihren Bedürfnissen entsprechen könnten. Eine Auswahl an möglichen Kurzprogrammen finden Sie auch in unserer Internationalen Agenda.
  2. Prüfen Sie selbstständig, ob Sie die Anforderungen zum gewünschten Kurzprogramm Ihrer Gast-Universität erfüllen und versuchen Sie abzuschätzen, ob die von Ihnen gewünschte Anrechnung (im Wahlbereich oder Wahlpflichtbereich) möglich ist.
  3. Füllen Sie das Formular Anrechnungsvereinbarung (DOCX, 74 KB) aus. In der Anrechnungsvereinbarung müssen Sie die von Ihnen gewünschte Anrechnung beantragen. Reichen Sie die schriftliche Anrechnungsvereinbarung bitte rechtzeitig vor dem Start des akademischen Kurzprogramms mit den aktuellen Veranstaltungsangaben per E-Mail ein (anrechnung@oec.uzh.ch).
  4. Die Anrechnungsvereinbarung wird geprüft und mit Entscheid bestätigt, der Ihnen per Email zugestellt wird.
  5. Es kann sein, dass sich für Sie nach Erhalt des Entscheids vor Ort an der Gastuniversität noch Änderungen ergeben. Ergänzungen oder Änderungen müssen bis maximal eine Woche nach Beginn des akademischen Kurzprogramms mittels Ergänzungsvereinbarung (DOCX, 66 KB) beantragt werden.
  6. Beantragen Sie die Anrechnung Ihrer Leistungen nach Ihrer Rückkehr indem Sie den offiziellen Leistungsausweis Ihres Kurzprogramms am Dekanat einreichen. Wird der offizielle Leistungsausweis direkt an das Dekanat gesendet, wird die Anrechnung (so wie in der Anrechnungsvereinbarung festgehalten) automatisch in die Wege geleitet. Anschliessend erhalten Sie schriftlich den definitiven Anrechnungsbescheid der/des Prüfungsdelegierten.

Weiterführende Informationen

Internationale Agenda

Mehr zu Internationale Agenda

Eine Auswahl an möglichen Kurzprogrammen finden Sie in unserer Internationalen Agenda.