Navigation auf uzh.ch

Suche

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Masterzulassung Wirtschaftswissenschaften

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verfolgt eine offene und qualitätsorientierte Zulassungspolitik basierend auf der Zulassungsverordnung der UZH sowie den eigenen Reglementen und Praxis. Die untenstehenden Informationen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, mit welcher Einstufung Sie zu rechnen haben.

Graduate Management Admission Test / Graduate Record Examination

Die Einreichung eines GMAT oder GRE ist für alle Bewerbende von Universitäten aus dem Ausland, von Fachhochschulen (CH/Ausland) oder für Bewerbende mit fachfremden Bachelor (CH/Ausland) zwingend. Keinen GMAT oder GRE benötigen Bewerbende mit einem facheigenen universitären Bachelorabschluss einer Schweizer Universität.

Für die Einreichung verwenden Sie bitte nachfolgende Codes:

GMAT:   XZM-HL-36, University of Zurich - All other Masters

GRE:     institution code 7136

Neben den älteren Versionen können Sie auch den neuen GRE bzw. den neuen GMAT Focus einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der GRE at home oder der GMAT online nicht akzeptiert werden.

Formular zur Berechnung des gewichteten Notendurchschnitts

Für die fachwissenschaftliche Zulassungsprüfung benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte Dokument zur Errechnung des gewichteten Notendurchschnitts. Füllen Sie darin bitte nur Kurse ein, welche benotet worden sind. Kurse, die mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet worden sind, tragen Sie bitte nicht ein. Vergessen Sie am Ende des Dokuments die Mindestbestehensnote und die Höchstnote Ihrer Heimuniversität nicht. Die Einreichung des Notenformulars ist für alle Bewerbende von Universitäten aus dem Ausland, von Fachhochschulen (CH/Ausland), für Bewerbende mit einem Minor-Studienprogramm (60 ECTS) in Wirtschaftswissenschaften einer Schweizer Universität und für Bewerbende mit fachfremden Bachelor (CH/Ausland) zwingend. 

Berechnung gewichteter Notendurchschnitt (XLSX, 15 KB)

Universitäre Vorbildung in Wirtschaftswissenschaften

Bachelorabschluss an einer Schweizer Universität

Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen universitären Bachelordiploms werden in der gleichen Studienrichtung, in welcher der Bachelor abgeschlossen wurde, ohne weitere Bedingungen (aber allenfalls mit Auflagen) ins Masterstudium eingestuft.

Universitäre Bachelorabschlüsse einer ausländischen Universität

Es werden die gleichen Anforderungen vorausgesetzt wie für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Universitäten. Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums und aller eingereichten Unterlagen.

Die Einreichung eines GMAT oder GRE ist zwingend.

Zur Bewerbung

Fachhochschulabschluss in Wirtschaftswissenschaften

Für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen ist ein direkter Einstieg in die Masterstudiengänge in der Regel nicht möglich. Erfahrungsgemäss fehlen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umfang von mehr als 60 ECTS Credits.

Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums und aller eingereichten Unterlagen.

Die Einreichung eines GMAT oder GRE ist zwingend.

Achtung: Zu beachten ist, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer Fachhochschule der Schweiz oder eines weiteren Signatarstaates der Lissabonner Konvention für ein Masterstudium an der UZH mindestens die Gesamtnote 5 beim Bachelorabschluss FH vorweisen müssen.

Zur Bewerbung

Bachelor-Minor-Studienprogrammabschluss in Wirtschaftswissenschaften

Absolventinnen und Absolventen einer Schweizer Universität mit einem sehr guten Abschluss in einem Minor-Studienprogramm im Umfang von 60 ECTS Credits der Wirtschaftswissenschaften haben die Möglichkeit, sich für ein Master-Major-Studienprogramm zu bewerben.

Zur Bewerbung

Fachfremde Vorbildung

Grundsätzlich werden auch Bewerbungen von Personen mit einer fachfremden Vorbildung berücksichtigt. 

Zur Bewerbung

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stefania Muscella
Masterzulassung
Dekanat
E-Mail

FAQ Masterzulassung

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu der Masterzulassung. 

Studieren und Arbeiten: Arbeitserlaubnis für Studierende aus Drittstaaten

Gemäss Vorgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) dürfen Studierende aus Drittstaaten maximal 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit oder einem Praktikum nachgehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis.