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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studium und Job

Allen Studierenden steht es grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben dem Studium einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Der Fokus sollte jedoch immer auf das Studium gerichtet werden.

Studieren und Arbeiten

Der Umfang der Module wird so bemessen, dass Vollzeit-Studierende durchschnittlich 30 ECTS Credits pro Semester erwerben können. Ein ECTS Credit entspricht einem Arbeitspensum von 30 Stunden. Vollzeit-Studierende können das Bachelorstudium (d.h. die geforderten 180 ECTS Credits) somit in drei Jahren abschliessen, das Masterstudium (d.h. die geforderten 120 ECTS Credits) in zwei Jahren.

Ab der Aufbaustufe ist es grundsätzlich möglich, neben dem Studium einer Beschäftigung nachzugehen. Die Vorgaben der Studienreglemente gelten in jedem Fall unabhängig von einer allfälligen Arbeitstätigkeit. So ist es z.B. nicht möglich, Prüfungen aufgrund einer Arbeitstätigkeit zu stornieren.

Ausserdem wird davon abgeraten, in der Aufbaustufe weniger als 15 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren. Mit 15 ECTS Credits pro Semester ist es möglich, das Studium innerhalb von vier Jahren abzuschliessen. Nach fünf Jahren setzt der Verfall der zuerst erworbenen ECTS Credits ein.

Studierende aus Drittstaaten

Gemäss Vorgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) dürfen Studierende aus Drittstaaten maximal 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit oder einem Praktikum nachgehen. Dafür wird von der Universität eine Bestätigung verlangt, dass sich die Studiendauer durch die Nebentätigkeit nicht verlängert und der Studienabschluss nicht verzögert wird.

Unter den folgenden Voraussetzungen kann eine solche Bestätigung schriftlich (per E-Mail) beim Dekanat angefordert werden: Sie haben in den letzten Semestern durchschnittlich mindestens 20 ECTS Credits pro Semester erworben und planen dasselbe Pensum auch während der Nebentätigkeit. Das Dekanat zieht zur Überprüfung die jeweils aktuelle Modulbuchungsübersicht heran.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist es nicht möglich, eine Bestätigung der Universität zu erhalten.

Weitere Informationen

Abschlussbestätigung für Bewerbungen

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, jedoch noch nicht im Besitz Ihres Abschlusszeugnisses sind und für eine Bewerbung oder für Ihren Arbeitgeber eine Bestätigung über den Studienabschluss benötigen, so drucken Sie zu diesem Zweck Ihre Modulbuchungsübersicht aus und lassen diese am Schalter des Dekanats unterschreiben und abstempeln. Das Abschlusszeugnis wird am Promotionstermin, für den Sie sich angemeldet haben, verschickt und kann beim Arbeitgeber anschliessend nachgereicht werden.

Weiterführende Informationen

Kontaktpersonen (Zuteilung alphabetisch nach Nachnamen)

A bis J:
Bea Girardet, Dekanat
E-Mail 

K bis O:
Donata Mikosch, Dekanat
E-Mail 

P bis S:
Richard Müller-Winter, Dekanat
E-Mail 

T bis Z:
Susanne Erber, Dekanat
E-Mail