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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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1 Fragen zur Planung des Mobilitätssemesters

1.1 Welche Möglichkeiten eines Mobilitätssemesters an der UZH gibt es?

Informieren Sie sich an Ihrer Heimuniversität über bestehende Austauschprogramme, die Ihnen einen Aufenthalt an der UZH in administrativer Hinsicht erleichtern. Einen Überblick bietet auch das GSE (Global Student Experience) auf ihrer Webseite.

Sollte an Ihrer Heimuniversität kein Programm oder Abkommen mit der UZH oder unserer Fakultät bestehen, gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich einen Gastaufenthalt bei uns selbstständig organisieren. Eine Übersicht über ein selbstorganisiertes Gaststudium an der UZH bietet Ihnen ebenfalls die Webseite des GSE.

1.2 Welche Abklärungen (Finanzierung, Einreise, Leben und Arbeiten) müssen vor der Abreise getroffen werden?

Informationen zur Einreise, Krankenkasse, Finanzen, Wohnen und Arbeiten sind auf der Webseite des GSE (Global Student Experience) zusammengestellt. Hier finden Sie auch Informationen zu verschiedenen Deutschkursen vor und während dem Semester.

An der Universität Zürich bieten wir verschiedene Arten von individueller Unterstützung für Studierende mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen. Ziel der Unterstützung ist es, dass Sie Ihr Studium unter den möglichst gleichen Bedingungen wie Ihre Mitstudierenden absolvieren können. Um sicherzustellen, dass Sie die passende Unterstützung erhalten, gehen Sie bitte gemäss den Richtlinien unserer Website vor.

1.3 Ist ein Sprachnachweis notwendig?

  • SEMP: kein obligatorischer Sprachnachweis notwendig
  • Fakultätsabkommen: Englischnachweis Niveau C1 (C1, CAE, TOEFL oder IELTS) obligatorisch
  • Allgemein: Deutsch-Kenntnisse auf Niveau B2 empfohlen

1.4 Wie gehe ich vor, wenn ich als Visiting Student (Gaststudium/Gastaufenthalt) an die UZH kommen will?

Studierende, die an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule immatrikuliert sind, mit der die UZH keinen Austauschvertrag hat, haben die Möglichkeit als reguläre Gaststudierende oder eingeladene Gaststudierende an die UZH zu kommen. Für die Zulassung zum Gaststudium gilt generell, dass die Studierenden während des Aufenthaltes an der UZH an ihrer Heimuniversität eingeschrieben bleiben und keinen UZH-Abschluss erwerben können. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.

Im Fall von eingeladenen Gaststudierenden bitte mit dem GSE (Global Student Experience) in Kontakt setzten (incoming@int.uzh.ch).

2 Fragen zur Bewerbung für ein Mobilitätssemester

2.1 Wie läuft das Bewerbungsverfahren, wenn ich über einen SEMP-Vertrag an die UZH komme und welche Bewerbungsunterlagen muss ich bereitstellen?

Die Nominierung erfolgt über die zuständige Stelle an Ihrer Heimuniversität. Sobald Sie erfolgreich bei uns nominiert sind, müssen Sie als nächstes Ihr Bewerbungsdossier zusammenstellen. Alle Informationen zur SEMP-Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier. Über alle notwendigen Schritte werden Sie vom GSE (Global Student Experience) per E-Mail informiert.

2.2 Wie läuft das Bewerbungsverfahren, wenn ich über ein Fakultätsabkommen an die UZH komme und welche Bewerbungsunterlagen muss ich bereitstellen?

Alle Informationen zur Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen für die Fakultätsabkommen finden Sie hier. Über alle notwendigen Schritte werden Sie vom GSE (Global Student Experience) per E-Mail informiert.

2.3 Welche Bewerbungsfristen gelten?

Die Bewerbungsfrist für Austauschstudierende ausserhalb von Europa (Fakultätsabkommen) ist der 30. März (für einen Austausch im Herbstsemester des gleichen Jahres und/oder Frühlingssemester des nächsten Jahres) bzw. der 30. September (für einen Austausch nur im Frühlingssemester des darauffolgenden Jahres).

Die Bewerbungsfrist für Austauschstudierende aus Europa (SEMP-Verträge) ist der 30. April (für einen Austausch im Herbstsemester des gleichen Jahres und/oder Frühlingssemester des nächsten Jahres) bzw. der 30. September (für einen Austausch nur im Frühlingssemester des darauffolgenden Jahres).

2.4 Erhalte ich finanzielle Unterstützung (Stipendium) für den Aufenthalt?

Studierende, die eine Mobilität innerhalb des SEMP-Abkommens machen, erhalten in der Regel automatisch einen Zuschuss zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten. Dieser Zuschuss wird in zwei Teilen ausgezahlt (80% zu Beginn des Austausches, 20% nach dem Einreichen des Erfahrungsberichtes).

Studierende die einen Austausch via GU- oder Fakultätsabkommen planen, finden alle aktuellen Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).

3 Kurswahl und Modulbuchung

3.1 Wie finde, wähle und buche ich geeignete Veranstaltungen (Module)?

Hilfreiche Links:

Damit Sie an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie ein Modul rechtzeitig innert der im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) angegebenen Frist über die Modulbuchungs-App buchen oder gegebenenfalls stornieren. Das Herbstsemester VVZ wird jeweils Ende März, und das Frühjahrssemester VVZ Mitte Oktober publiziert (die genauen Daten können auf unserer Webseite Aktuelle Termine eingesehen werden). Das Buchungstool wird jeweils vier Wochen vor Vorlesungsbeginn geöffnet und schliesst zu Beginn der vierten Vorlesungswoche. Eine An- oder Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Vergessen sie also nicht, innerhalb dieser Frist, die Module, bei denen Sie die Prüfung absolvieren wollen, zu buchen und sich von den Modulen abzumelden, die Sie nicht besuchen wollen.

Zu beachten ist auch, dass Prüfungen immer zur gleichen Uhrzeit wie die Veranstaltung stattfinden. Da sich Modul- und Prüfungszeiten so überschneiden können, werden die Prüfungen der Bachelor, Master und Doktoratskurse nach einem fixen Schema durchgeführt.

3.2 Muss ich mich für die Prüfungen anmelden? 

Mit der Buchung des Moduls werden Sie automatisch für die Prüfung angemeldet. Prüfungsabmeldungen nach der Modulbuchungsfrist sind nur mit ärztlichem Zeugnis möglich. Zu beachten ist auch, dass Prüfungen immer zur gleichen Uhrzeit wie die Veranstaltung stattfinden. Da sich Modul- und Prüfungszeiten so überschneiden können, werden die Prüfungen der Bachelor, Master und Doktoratskurse nach einem fixen Schema durchgeführt.

3.3 Kann ich auch ETH Kurse belegen?

Ja. Allerdings dürfen max. 2 ETH Kurse belegt werden. Zusätzlich gilt eine 1/3 Regel, wobei max. 1/3 der gesamten ECTS des Semesters an der ETH absolviert werden dürfen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann Auswirkungen auf das Stipendium haben.

3.4 Wie gross ist das englischsprachige Kursangebot an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät?

Fünf von sieben Master-Studiengängen werden an unserer Fakultät bereits auf Englisch geführt. Entsprechend werden durchschnittlich knapp 70 Prozent aller Master-Veranstaltungen in Englisch angeboten. Die Bachelor-Studiengänge sind grundsätzlich in Deutsch, wobei auch hier einige Veranstaltungen in Englisch gehalten werden (dieser Anteil ist bei fortgeschritteneren Veranstaltungen eher höher).

Hinweis: Für die Anzeige von englischsprachigen Modulen kann in der Modulsuche im Vorlesungsverzeichnis das Feld «Für Englischsprachige geeignet» angeklickt werden.

3.5 Wie buche ich einen Sprachkurs?

Die Sprachkurse werden direkt via Sprachenzentrum gebucht. Bitte beachten Sie, dass die Sprachkurse jeweils eine frühere Buchungsperiode haben und die Platzzahl begrenzt ist und Plätze nach Registrationszeitpunkt vergeben werden.

3.6 Wo und bis wann muss ich mein Learning Agreement einreichen?

Das Learning Agreement (LA) können Sie per Mail an mobility@oec.uzh.ch senden und vom OecMobility-Team unterschreiben lassen. Sollten Sie nachträglich nochmals Änderungen beim LA vornehmen, müssen Sie uns dieses zur Sichtung nochmals per E-Mail zukommen lassen. Falls sie das LA aus technischen Gründen nicht mehr in Mobility Online (MobOn) hochladen können, schicken Sie es an mobility@oec.uzh.ch.

Die Deadline für das Einreichen des Learning Agreements ist im Herbstsemester der 30. September und im Frühjahrssemester der 28. Februar. Falls in Ausnahmefällen Ihr definitives LA zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden ist, laden Sie eine provisorische Version bis zum Ende dieser Frist im MobOn hoch. Die definitive Version kann später per Mail an das OecMobility-Team (mobility@oec.uzh.ch) nachgereicht werden.

3.7 Wie funktioniert die Anrechnung von Modulen an mein Studium an der Heimuniversität?

Ob ein bestimmtes Modul als solches für Ihr Studium an Ihrer Heimuniversität anrechenbar ist, müssen Sie mit Ihrer Universität frühzeitig abklären. Die grosse Wahlfreiheit, die Sie bei der Modulbuchung an der UZH haben, bedeutet nicht automatisch, dass die Kurse von Ihrer Heimuniversität auch anerkannt werden. Die Anrechenbarkeit ist vollumfänglich deren Entscheidung. Detaillierte Beschriebe zu den Modulen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der UZH.

3.8 Besteht die Möglichkeit von Pre-Booking für Mobilitätsstudierende?

Nein, die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet Pre-Booking nicht an, auch nicht für Module von anderen Fakultäten.

4 ECTS und Leistungsausweis

4.1 Wie viele ECTS-Punkte kann ich pro Semester buchen?

Empfohlen werden max. 20-30 ECTS pro Semester (30 ECTS entsprechen einem vollen Studienpensum).

4.2 Wann und wie erhalte ich den Leistungsausweis?

Nach Ende des Austauschsemesters wird der offizielle Leistungsausweis im Studierendenportal elektronisch bereitgestellt und von den Studierenden selbst heruntergeladen. Er ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Auf dem Leistungsausweis sind automatisch alle bestandenen und nicht bestandenen Kurse ausgewiesen, welche Sie gebucht haben. Fehlversuche werden automatisch und immer auf dem Leistungsausweis ausgewiesen. Auch gebuchte Kurse, die nicht besucht und nicht innert der Buchungsfrist rechtzeitig storniert wurden, sind als Fehlversuche (Note 1) auf dem Leistungsausweis aufgeführt. Kurse, die am Sprachenzentrum oder an der ETH besucht werden, erscheinen automatisch auf dem Leistungsausweis der UZH. Falls Ihre Heimatuniversität den Mailversand des Transcipts durch die UZH verlangt, melden Sie sich bitte bei mobility@oec.uzh.ch.

4.3 Wie und wo kann ich einen provisorischen Leistungsausweis beantragen?

Falls Sie Ihren Leistungsausweis früher benötigen, können Sie eine provisorische Version bei mobility@oec.uzh.ch bestellen. Wir schicken das Dokument dann per Email an Sie.

5 Weitere Informationen

5.1 Welches Notensystem gilt an der UZH?

Die Prüfungsergebnisse an der UZH werden mit den Noten 1-6 bewertet, wobei Zwischenwerte (Viertelnoten) zulässig sind. Den Noten kommen die folgenden Bedeutungen zu:

UZH Noten Bedeutung
   6.00 hervorragend
   5.50 sehr gut
   5.00 gut
   4.50 befriedigend
   4.00 ausreichend
< 4.00 ungenügend

5.2 Gibt es Einführungs-/Informationsevents zu Semesterbeginn?

Ja, sowohl das GSE (Global Student Experience) als auch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät führen jeweils zu Semesterbeginn sogenannte Welcome Events durch, von denen einige obligatorisch sind. Sie werden diesbezüglich rechtzeitig per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Während dem Welcome-Program des GSE erfahren Studierende alles zum Studium an der UZH allgemein und zum Leben in der Schweiz. Am Info-Event der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfahren Sie alle spezifischen Informationen zum Studium an der Fakultät. Ausserdem können sich Incoming-Studierende im Vorfeld des Info-Events für das «Buddy»-Programm bewerben (Details dazu erhalten Sie per E-Mail).

5.3 Ich möchte gerne während des Austauschsemesters in Zürich meine Bachelor-/Masterarbeit schreiben. Ist das möglich?

Grundsätzlich ja. Als Austauschstudent/in wird aber vorausgesetzt, dass Sie auch Kurse besuchen. Wenn Sie planen, nur an Ihrer Bachelor- oder Master-Arbeit zu schreiben, müssen Sie durch das GSE (Global Student Experience) (Mail an incoming@int.uzh.ch) zum Praktikanten oder zur Praktikantin umgeschrieben werden. Und: Wenn Sie an unserer Fakultät Ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben wollen, müssen Sie sich selbst um eine Betreuungsperson kümmern.

Weitere Fragen werden im Global Student Experience-FAQ beantwortet.