Studium und Schwangerschaft
Die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit von Frau und Mann sind der Universität Zürich ein wichtiges Anliegen. Bei Schwangerschaft können deshalb ausgleichende Massnahmen beantragt werden.
Mögliche Ausgleichsmassnahmen
Auf Gesuch hin sind folgende formale Ausgleichsmassnahmen grundsätzlich möglich, wobei jedes Gesuch einzeln geprüft wird:
- Fristverlängerungen und -verschiebungen
- Semesterweise Unterbrechung der Assessmentstufe
- Modulstornierungen nach Ablauf der Modulbuchungsfrist vor Prüfungsbeginn
- Gesuch um Nachholmöglichkeit eines stornierten Moduls ausserhalb der laufenden Frist (im Assessment oder bei Auflagen/Bedingungen)
- Gesuch um Sistierung einer Abschlussarbeit
- Individuelle Vorverlegung einer Prüfung (nur möglich, wenn dem keine organisatorischen, rechtlichen oder andere Gründe entgegenstehen. In jedem Fall wird als zeitliche Grundvoraussetzung für die Genehmigung verlangt, dass der errechnete Geburtstermin auf den Prüfungstermin (+/- zwei Wochen) fällt und die vorverlegte Prüfung so stattfinden kann, dass nicht mehr als zwei Wochen der Vorlesungszeit verpasst werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Prüfung im gleichen Prüfungsformat stattfindet wie die reguläre Prüfung.)
Andere Anpassungen sind nicht möglich, da die qualitativen Anforderungen des Studiums für alle Studierenden gleich hoch sein sollen. Ausgeschlossen sind deshalb beispielsweise Änderungen bei inhaltlichen Leistungsanforderungen, bei der Anzahl Fehlversuche oder bei Wiederholungsmöglichkeiten.
Zeitpunkt für ein Gesuch
Ein Gesuch für Ausgleichsmassnahmen muss zwingend vorgängig eingereicht werden. So muss beispielsweise die Ausweitung eines Assessmentsemesters auf zwei Semester zu Beginn des entsprechenden Assessmentsemesters beantragt werden. Ebenso ist ein Antrag für eine Modulstornierung – nach Ablauf der Modulbuchungsfrist – unbedingt vor Prüfungsbeginn zu stellen. Im Nachhinein eingehende Gesuche für rückwirkende Anpassungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie sämtliche Gesuche für Studienanpassungen so früh wie möglich ein.
Einzureichende Unterlagen
Das Gesuch an die/den Prüfungsdelegierte/n muss insbesondere folgende Angaben und Beilagen enthalten:
- Beleg über Schwangerschaft (ärztliche Bestätigung und errechneter Geburtstermin)
- Beantragte Anpassung
- Angabe der betroffenen Frist bzw. der betroffenen Module (inkl. Modultitel und –kürzel)
Zudem gelten die allgemeinen Angaben zu Gesuchen. Beachten Sie auch die Kontaktangaben in der rechten Spalte.
Nach Prüfung Ihres Gesuchs geben wir Ihnen schriftlich Bescheid, welche Anpassungen bewilligt werden.