Masterzulassung Informatik
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verfolgt eine offene und qualitätsorientierte Zulassungspolitik basierend auf der Zulassungsverordnung der UZH sowie den eigenen Reglementen und Praxis. Die untenstehenden Informationen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, mit welcher Einstufung Sie zu rechnen haben.
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GRE
Grundsätzlich wird Studierenden von Universitäten ausserhalb der EU/EFTA empfohlen, einen GRE einzureichen, da sie sich mit einem guten GRE Score in der Regel besser stellen.
Ein GRE kann nur direkt bei der Bewerbung berücksichtigt werden, eine Nachreichung ist nicht möglich. Falls Sie sich für die Einreichung eines GRE-Scores entscheiden, verwenden Sie bitte nachfolgenden Code:
GRE: institution code 7136
Wir akzeptieren keine Score Reports vom GRE General Test at home.
Sprache bei Auflagen und Bedingungen
Bachelormodule, welche als Auflagen oder Bedingungen erfüllt werden müssen, werden oftmals auf Deutsch unterrichtet. Bei Modulen, die vom Institut für Informatik angeboten werden, ist es jedoch möglich, die Prüfungen in englischer Sprache zu absolvieren.
Für Module, welche von anderen Instituten der Fakultät angeboten werden, gilt dies jedoch nicht. Insbesondere die Auflagen und Bedingungen für das Masterstudienprogramm Wirtschaftsinformatik sind grösstenteils auf Deutsch.
Universitäre Vorbildung in Informatik
Bachelorabschluss an einer Schweizer Universität
Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen universitären Bachelordiploms werden in der gleichen Studienrichtung, in welcher der Bachelor abgeschlossen wurde, ohne weitere Bedingungen (aber allenfalls mit Auflagen) ins Masterstudium eingestuft.
Universitäre Bachelorabschlüsse gemäss Lissabonner Konvention
Es werden die gleichen Anforderungen vorausgesetzt wie für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Universitäten. Die Einstufung beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen (in der Regel 30 - 60 ECTS Credits) zu erfüllen. Teilweise erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.
Weitere Abschlüsse
Grundsätzlich ist jede Einstufung möglich. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen (in der Regel 60 ECTS Credits) zu erfüllen. Sind die fachwissenschaftlichen Abweichungen umfassend, erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.
Fachhochschulabschluss in Informatik
Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums. Die Einstufung erfolgt in der Regel mit Auflagen zwischen 30 und 60 ECTS Credits.
Achtung: Zu beachten ist, dass Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen für ein Masterstudium an der UZH mindestens die Gesamtnote 5 beim Bachelorabschluss FH vorweisen müssen.
Bachelor-Minor-Studienprogrammabschluss in Informatik
Absolventinnen und Absolventen eines Minor-Studienprogramms der Informatik haben die Möglichkeit sich für das Master-Major-Studienprogramm zu bewerben. Die Einstufung erfolgt in der Regel mit Auflagen bis zu 60 ECTS Credits.
Fachfremde Vorbildung
Angestrebt wird, auch fachfremde Bewerbende mit einem universitären Abschluss zuzulassen, sofern sie über ausreichende fachwissenschaftliche Grundvoraussetzungen verfügen. Grundsätzlich ist jede Einstufung möglich. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen zu erfüllen. Sind die fachwissenschaftlichen Abweichungen umfassend, erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.