Navigation auf uzh.ch

Suche

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Endgültige Abweisung und Sperre

Studierende, welche die Anforderungen ans Studium nicht erfüllen, werden vom Studium endgültig abgewiesen (Endgültige Abweisung). Dies hat weitreichende Konsequenzen (Sperre) für die weiteren Studiermöglichkeiten in diesem Fach und an unserer Fakultät.

Rechtliche Grundlagen

Die endgültige Abweisung und daraus folgende Sperren basieren auf diesen rechtlichen Grundlagen: 

Aus der Rahmenverordnung (RVO22) (PDF, 182 KB):

  • § 28 Wiederholung von Pflichtmodulen
  • § 33 Endgültige Abweisung
  • § 34 Sperre
  • § 37 Assessmentstufe

Aus der Studienordnung (SO22) (PDF, 749 KB):

  • Ziffer 13.1 Abweisung und Sperre bei nicht bestandenem Pflichtmodul
  • Ziffer 13.2 Abweisung und Sperre bei nicht eingehaltener Assessmentfrist
  • Ziffer 13.3 Zusätzliche Bestimmung

Weitere wichtige Bestimmungen betreffend endgültige Abweisung und Sperre in der SO22:

  • Ziffer 2.4 Anforderungen der Assessmentstufe
  • Ziffer 3.2.1 Abweisung und Sperre bei nicht bestandenem Pflichtmodul der Auflagen
  • Ziffer 3.2.2 Abweisung und Sperre bei nicht eingehaltener Auflagenfrist
  • Ziffer 4.3.3 Wiederholbarkeit von Abschlussarbeiten
  • Ziffer 12.1 Wiederholung von Pflichtmodulen

Abweisungsgründe

Eine endgültige Abweisung oder eine Sperre erfolgt insbesondere aus folgenden Gründen:

  • Definitives Nichtbestehen eines Pflichtmoduls (ein Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden), unabhängig von der Semestereinschreibung,
  • Nichteinhalten von Fristen (Assessment- oder Auflagenfrist; Fakultätswechsel oder Exmatrikulation stoppen den Fristenlauf nicht),
  • Wiederholtes Nichtbestehen der Abschlussarbeit (Bachelor- und Masterarbeit).

Die genauen Bestimmungen finden Sie in den Reglementen. 

Reglemente

Zeitpunkt der endgültigen Abweisung

Aus der Studienordnung, Ziff. 13: Die endgültige Abweisung findet zum Zeitpunkt des Empfangs des Leistungsausweises statt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen für eine endgültige Abweisung erfüllt sind. Wer infolge Exmatrikulation den entsprechenden Leistungsausweis nicht erhält, gilt dennoch als endgültig abgewiesen.

Wer mit dem Empfang des elektronischen Leistungsausweises die Voraussetzungen für eine endgültige Abweisung bzw. eine Sperre erfüllt, erhält in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich eine separate formelle Information über die endgültige Abweisung bzw. die Sperren (im Studierendenportal). Die endgültige Abweisung bzw. die Sperren gelten allerdings auch dann, wenn keine formelle Abweisungsverfügung erfolgt.

Termine

Folgen der endgültigen Abweisung / Sperren

Beispiele aufgrund der rechtlichen Grundlagen für das Weiterstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:

Beispiel 1: Sie sind im Bachelorstudiengang in Informatik eingeschrieben und haben entweder ein Assessmentmodul im Wiederholungsjahr zum zweiten Mal nicht bestanden oder bis zum Ablauf der Assessmentfrist nicht alle Assessmentmodule erfüllt: Sie erhalten eine endgültige Abweisung im entsprechenden Bachelor- Majorstudienprogramm.

Die endgültige Abweisung bewirkt zudem eine Sperre für alle Studienprogramme, deren Curriculum das definitiv nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält, sowie zu den entsprechenden konsekutiven Studienprogrammen (Master- oder Doktoratsstufe).

Es ist zudem keine Zulassung zu einem anderen Studienprogramm in Informatik mehr möglich (Bachelor-, Master- oder Doktoratsstufe).

Ferner ist keine Zulassung zum Bachelorstudiengang in Wirtschaftswissenschaften mehr möglich. Eine Zulassung zum Master- oder Doktoratsstudium in Wirtschaftswissenschaften ist, falls die Zulassungsbedingungen erfüllt werden, unter Umständen noch möglich.

Beispiel 2: Sie haben ein Bachelormodul der Aufbaustufe in Wirtschaftswissenschaften definitiv nicht bestanden: Sie erhalten eine endgültige Abweisung im entsprechenden Bachelor-Majorstudienprogramm.

Die endgültige Abweisung bewirkt zudem eine Sperre für alle Studienprogramme, deren Curriculum das definitiv nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält, sowie zu den entsprechenden konsekutiven Studienprogrammen (Master- oder Doktoratsstufe).

War das definitiv nicht bestandene Modul ein Modul aus dem Gemeinsamen Pflichtprogramm oder die Bachelorarbeit, erfolgt eine Sperre für alle Master-Majorstudienprogramme in Wirtschaftswissenschaften.

Beispiel 3: Sie haben ein Master-Pflichtmodul definitiv nicht bestanden: Sie erhalten eine endgültige Abweisung im entsprechenden Master-Majorstudienprogramm.

Die endgültige Abweisung bewirkt zudem eine Sperre für alle Studienprogramme, deren Curriculum das definitiv nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält.

Es ist zudem keine Zulassung zum entsprechenden Doktoratsprogramm mehr möglich.

Beispiel 4: Sie haben ein Auflagenmodul bis zum Ablauf der Auflagenfrist nicht bestanden: Sie erhalten eine endgültige Abweisung im entsprechenden Master-Majorstudienprogramm.

Die endgültige Abweisung bewirkt zudem eine Sperre für alle Studienprogramme, deren Curriculum das definitiv nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält, sowie auf allen Studienstufen für das betreffende Studienprogramm und für alle Major- und Minorstudienprogramme mit derselben wissenschaftlichen Ausrichtung (Wirtschaftswissenschaften oder Informatik) und für alle konsekutiven Studienprogramme.

Es ist zudem keine Zulassung zum entsprechenden Doktoratsprogramm mehr möglich.

Beispiel 5: Sie sind bei uns nur im Minor eingeschrieben (Major an anderer Fakultät) und haben ein Pflichtmodul definitiv nicht bestanden. Sie erhalten eine endgültige Abweisung im entsprechenden Minorstudienprogramm.

Die endgültige Abweisung bewirkt zudem eine Sperre für alle Studienprogramme, deren Curriculum das definitiv nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält, sowie zu den entsprechenden konsekutiven Studienprogrammen (Master- oder Doktoratsstufe).

Beispiel 6: Sie sind in keinem unserer Studienprogramme eingeschrieben und haben ein Modul unserer Fakultät definitiv nicht bestanden: Sie erhalten eine Sperre für alle Studienprogramme, deren Curriculum das definitiv nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält, sowie für alle konsekutiven Studienprogramme.

Weiterstudium an anderer Hochschule

Für die Aufnahme des Weiterstudiums an einer anderen Hochschule sind die entsprechenden Bestimmungen jener Hochschule relevant. Es können dazu von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich keine Informationen gegeben werden. Fragen für ein Weiterstudium an einer anderen Hochschule sind an die entsprechende Hochschule zu richten.

Es ist allerdings üblich, dass eine endgültige Abweisung aus einer wissenschaftlichen Ausrichtung an einer Hochschule eine Zulassung zu dieser wissenschaftlichen Ausrichtung an einer anderen Hochschule verunmöglicht.

Folgen einer endgültigen Abweisung einer anderen Hochschule

Die Aufnahme des Studiums an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich mit einer endgültigen Abweisung oder einer Sperre in einem Studienprogramm einer anderen Hochschule in derselben wissenschaftlichen Ausrichtung ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen