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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Minor-Studienprogrammmobilität

Grundsätzlich wird das Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe an der UZH absolviert. In Ausnahmefällen und nur mit Bewilligung der oder des Prüfungsdelegierten ist es möglich, das Bachelor-Minor-Studienprogramm an einer anderen Schweizer Universität zu besuchen. Auf Masterstufe ist dies nicht möglich.

Voraussetzungen

Das gewünschte externe Minor-Studienprogramm muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Minor-Studienprogramm muss 30 ECTS Credits umfassen,
  • auf der Bachelorstufe angeboten werden,
  • darf nicht im Angebot der UZH sein oder einem Minor-Studienprogramm an der UZH sehr ähnlich sein und
  • muss über eine Rechtsgrundlage (Studienordnung) verfügen.

Beim Gesuch zur Bewilligung des externen Minor-Studienprogramms müssen die Voraussetzungen belegt werden. Es besteht kein Recht auf das Absolvieren eines Minor-Studienprogramms an einer anderen Universität.

Vorgehen

Sind die obenstehenden Voraussetzungen erfüllt, können Sie ein Gesuch um die Anrechnung eines externen Minor-Studienprogramms an die Prüfungsdelegierte oder den Prüfungsdelegierten stellen. Beachten Sie dazu das folgende Vorgehen:

  • Klären Sie bei der anderen Universität ab, ob eine Einschreibung in das Minor-Studienprogramm möglich ist.
  • Stellen Sie nach bestandener Assessmentstufe an der UZH ein schriftliches Gesuch an die Prüfungsdelegierte oder den Prüfungsdelegierten, inklusive Unterlagen zu den Voraussetzungen.
  • Sie erhalten einen offiziellen Bescheid. Bei einem positiven Bescheid erfolgt eine Einschreibung in das Minor-Studienprogramm "Externes universitäres Minor-Studienprogramm".
  • Zum Studienabschluss reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein (s. nächster Punkt).

Beachten Sie, dass für das Absolvieren des externen Minor-Studienprogramms die Regelungen der anderen Universität gelten (Fristen zur Buchung der Module, Fehlversuchs- und Wiederholungsregelungen, etc.).

Abschluss und Anrechnung

Die Anmeldung zum Abschluss erfolgt gemäss den Richtlinien und Terminen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Studienabschluss

Für die Anrechnung des externen Minor-Studienprogramms an den Studienabschluss an der UZH muss die andere Universität eine Abschlussbestätigung mit einer Gesamtnote ausstellen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen an das Studienprogramm erfüllt sind.

Die Abschlussbestätigung muss beim Anmeldetermin vorliegen und zusammen mit der Anmeldung zum Studienabschluss eingereicht werden.

Termine Studienabschlüsse

Weiterführende Informationen

Kontakt

Nicola Wenning
Anrechnungen
Dekanat
E-Mail

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