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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Tutorate und Unterrichtsassistenzen

Tutorate

Tutorate werden von Bachelorstudierenden gehalten. Tutor*innen unterstützen Dozierende bei der Durchführung von Übungen oder Praktika. In der Regel betreuen sie eine Gruppe von Studierenden. Studierende müssen sich beim anbietenden Lehrstuhl/Professor*in bewerben und es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem Tutorat. Tutorate richten sich in der Regel an Bachelorstudierende und werden nicht benotet. Studierende, die ein Tutorat halten, sollten die Assessmentstufe erfolgreich abgeschlossen haben.

Durch das Abhalten von Tutoraten können max. 6 ECTS Credits erworben werden.

Unterrichtsassistenzen

Unterrichtsassistenzen werden von Masterstudierenden übernommen. Unterrichtsassistierende unterstützen Dozierende bei anspruchsvollen Aufgaben, beispielsweise dem Stellen und Korrigieren von Prüfungsaufgaben oder dem Anleiten von Tutor*innen.

Studierende müssen sich beim anbietenden Lehrstuhl/Professor*in bewerben und es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Unterrichtsassistenz. Unterrichtsassistenzen richten sich in der Regel an Masterstudierende und werden nicht benotet.

Durch das Abhalten von Unterrichtsassistenzen können max. 9 ECTS Credits erworben werden.

Grundsätze

  • Ein Tutorat oder eine Unterrichtsassistenz zu einem Modul kann pro Student*in nur einmal angerechnet werden.
  • Erfolgreich gehaltene Tutorate und Unterrichtsassistenzen werden mit «bestanden» bewertet.
  • Die Anrechnung der Tutorate und Unterrichtsassistenzen erfolgt in der Regel im Wahlpflichtbereich des dazugehörenden Moduls.
  • Die Mitteilung der ECTS Credits erfolgt durch den oder die Professor*in an das Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Leistung wird auf dem nächsten Leistungsausweis aufgeführt.