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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Fachwechsel während des Studiums

Sie möchten Ihr Major- oder Minor-Studienprogramm ändern? In jedem Fall lohnt es sich, genau abzuklären, welche Leistungen auch in der neuen Major- und Minor-Studienprogrammkombination anrechenbar sind und welche Fehlversuche weiterhin zählen.

Grundsätze

  1. Ein Wechsel in ein bestimmtes Major- oder Minor-Studienprogramm ist nur möglich, sofern Sie für dieses Programm nicht gesperrt sind.
    Informationen zum Ausschluss
  2. Leistungen können auch im neuen Programm angerechnet werden, sofern sie gemäss Angaben im Vorlesungsverzeichnis auch Bestandteil des neuen Programms sind.
  3. Fristen, beispielsweise für das Absolvieren der Assessmentstufe oder die Erfüllung von Auflagen und Bedingungen, laufen in der Regel bei einem Programmwechsel weiter.
  4. Es erfolgt kein automatischer «Neustart». Ein solcher kann nur in einem besonderen Fall (siehe unten) beantragt werden und ist immer bewilligungspflichtig.
  5. Fehlversuche in Modulen unserer Fakultät führen bei wiederholtem Nichtbestehen zu einer Sperre mindestens in all denjenigen Programmen, für welche dieses Modul ein Pflichtmodul ist. Dies geschieht unabhängig von der jeweiligen Semestereinschreibung.

Bei Unsicherheiten bezüglich Ihres konkreten Falles wenden Sie sich bitte an das Dekanat.

Studiengangs- und Studienprogrammwechsel auf das kommende Semester sind im Studierendenportal über "Meine Anträge" zu stellen. Sollte in Ihrem Fall eine Bewilligung notwendig sein, erhalten Sie im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags im Studierendenportal einen Fakultätsentscheid von der oder dem Prüfungsdelegierten. In diesem Fakultätsentscheid wird Ihnen mitgeteilt, ob der von Ihnen geplante Wechsel bewilligt wird oder nicht bzw. unter welchen Bedingungen die Bewilligung erfolgt.

UZH Studiengangs- und Studienprogrammwechsel

Vorgehen und häufige Fälle

Im Folgenden sind verschiedene, häufige Fälle im Detail beschrieben. Obenstehende Grundsätze gelten in allen Fällen.

Wechsel zwischen Wirtschaft und Informatik (Studiengangswechsel)

Beispiel: Sie möchten vom Bachelor of Arts UZH in Wirtschaftswissenschaften in den Bachelor of Science UZH in Informatik wechseln.

Sofern Sie vom Studiengang in Wirtschaftswissenschaften in den Studiengang in Informatik (oder umgekehrt) wechseln wollen, ist dies in der Regel möglich aber bewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass nicht alle Minor-Studienprogramme in beiden Studiengängen angeboten werden. Sie müssen unter Umständen also im neuen Studiengang auch ein neues Minor-Studienprogramm wählen.

Folgende Grundsätze gelten in den einzelnen Fällen: 

Wechsel vor Abschluss der Assessmentstufe des Bachelorstudiums

Die Zweijahresfrist der Assessmentstufe ist einzuhalten. Gerechnet wird ab dem Semester, in dem zum ersten Mal eine Assessmentveranstaltung unserer Fakultät gebucht wird. Ein Wechsel vor Abschluss der Assessmentstufe ist nur möglich, wenn alle Leistungen des anderen Studiengangs noch innerhalb der Frist zum Absolvieren der Assessmentstufe erbracht werden können. Ist es Ihnen nicht möglich, die benötigten Module der Assessmentstufe des neuen Studiengangs innerhalb der Zweijahresfrist nachzuholen, ist es notwendig, die Assessmentstufe des ursprünglichen Studiengangs zuerst abzuschliessen und danach zu wechseln.

Wechsel nach Abschluss der Assessmentstufe des Bachelorstudiums

Falls Sie die Assessmentstufe Ihres ursprünglichen Studiengangs bereits erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie die Auflage erhalten, die noch nicht erbrachten Leistungen der Assessmentstufe Ihres neuen Studiengangs im Laufe Ihres Bachelorstudiums nachzuholen. Ansonsten gilt, dass bisher erbrachte Leistungen des alten Studiengangs, gemäss Angaben im Vorlesungsverzeichnis angerechnet werden können.

Wechsel während des Masterstudiums

Bei einem Wechsel des Studiengangs auf Masterstufe wird eine fachwissenschaftliche Zulassungsprüfung für den neuen Studiengang durchgeführt. Entsprechend kann es zu einer Anpassung der Auflagen und Bedingungen kommen. Ansonsten gilt, dass bisher erbrachte Leistungen des alten Studiengangs, gemäss Angaben im Vorlesungsverzeichnis angerechnet werden können.

Masterzulassung

Wechsel des Major-Studienprogramms (innerhalb Studiengang)

Beispiele: Sie möchten im Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften das Major-Studienprogramm von Betriebswirtschaftslehre zu Volkswirtschaftslehre wechseln. Sie möchten im Masterstudium der Informatik das Major-Studienprogramm von Software Systems zu People-Oriented Computing wechseln.

Ein Wechsel des Major-Studienprogramm innerhalb des Studiengangs ist auf Bachelorstufe ohne weitere Abklärungen möglich. Bei Masterstudierenden wird die Zulassung zum Major-Studienprogramm bei einem Wechsel erneut geprüft. Diese Prüfung erfolgt automatisch im Rahmen der Semestereinschreibung. Gegebenenfalls erhalten Sie ein angepasstes Zulassungsschreiben.

Wechsel des Minor-Studienprogramms (innerhalb Studiengang)

Beispiel: Sie möchten im Masterstudium der Informatik mit Major-Studienprogramm Information Systems das Minor-Studienprogramm von Economics auf Data Science wechseln. 

Ein Wechsel des Minor-Studienprogramms innerhalb des Studiengangs ist sowohl auf Bachelor- als auch Masterstufe ohne weitere Abklärungen möglich. Sie sind selber dafür verantwortlich, allfällige Lücken in den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu schliessen. Dies ist insbesondere auf Masterstufe wichtig. Lesen Sie dazu im Vorlesungsverzeichnis die Anforderungen für ein Minor-Studienprogramm genau durch. Bei fakultätsfremden Minor-Studienprogrammen gelten die vom jeweiligen Fach definierten Voraussetzungen.

Wechsel an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (vom Minor- ins Major-Studienprogramm)

Beispiel: Sie möchten vom Bachelorstudium der Sozialwissenschaften an der Philosophischen Fakultät mit Major-Studienprogramm Politikwissenschaftslehre und Minor-Studienprogramm Volkswirtschaftslehre in den Bachelor of Arts in Wirtschaftswissenschaften mit Major-Studienprogramm Volkswirtschaftslehre und Minor-Studienprogramm "Geschichte, Gesellschaft, Politik" wechseln. 

Sie haben bisher in einem Minor-Studienprogramm an unserer Fakultät studiert und möchten nun für Ihr Major-Studienprogramm an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät wechseln.

Dies ist grundsätzlich erlaubt, aber bewilligungspflichtig. Der Wechsel ist im Studierendenportal über "Meine Anträge" zu beantragen. Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie im Studierendenportal einen Fakultätsentscheid von der oder dem Prüfungsdelegierten. Darin werden Sie über die Anrechnung von bisherigen Leistungen und Fehlversuchen an die neuen Studienprogramme informiert.

Es gilt Folgendes:

  • Grundsätzlich ist für Studierende im Major-Studienprogramm die Zweijahresfrist der Assessmentstufe einzuhalten. Gerechnet wird ab dem Semester, in dem zum ersten Mal eine Assessmentveranstaltung unserer Fakultät gebucht wird. Ein Wechsel in den Studiengang an unserer Fakultät, unter Anrechnung der bisherigen Leistungen, ist nur möglich, sofern die Zweijahresfrist für das Bestehen der vollständigen Assessmentstufe noch eingehalten werden kann. Andernfalls ist ein Neustart notwendig.
  • Ein Neustart ist erlaubt. D.h. es werden keinerlei Leistungen oder Fehlversuche angerechnet. Bei einem Neustart müssen bereits erbrachte Leistungen erneut erbracht werden. Die bereits bestandenen aber nicht mehr anrechenbaren Module können nicht direkt gebucht werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem Dekanat auf.
  • Für die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen in einem Studienprogramm einer anderen Fakultät ist die jeweilig anbietende Fakultät zuständig.

Wechsel weg von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (vom Major- ins Minor-Studienprogramm)

Beispiel: Sie möchten vom Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften mit Major-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre und Minor-Studienprogramm Biologie in ein Studium der Biologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät mit Minor-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre wechseln.

Sie waren bisher in einem Studiengang an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeschrieben und möchten neu an einer anderen Fakultät studieren und nur noch ein Minor-Studienprogramm der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät belegen. 

Sofern die neue Kombination gemäss den Vorgaben der neuen Fakultät möglich ist, ist ein solcher Wechsel grundsätzlich erlaubt. Der Wechsel ist im Studierendenportal über «Meine Anträge» zu beantragen. 

Es gilt Folgendes:

  • Ein Wechsel in ein Minor-Studienprogramm ist nur möglich, sofern im Major-Studienprogramm mit Ablauf des laufenden Semesters kein Studienausschluss erfolgt. Sollte mit Ablauf des laufenden Semesters ein Studienausschluss erfolgen (z.B. wegen erfolglosem Fristablauf im Assessmentjahr) kann dies für das Minor-Studienprogramm ein Zulassungshindernis und eine nachträgliche Sperre bedeuten.
  • Beachten Sie, dass einige Module der Major-Assessmentstufe in der Regel nicht im Minor angerechnet werden können.
  • Alle Leistungen bleiben bestehen.
  • Für die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen in einem Studienprogramm einer anderen Fakultät ist die jeweilig anbietende Fakultät zuständig.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kontakt Dekanat

Zur Einreichung von Dokumenten und für Fragen aller Art:
E-Mail

Telefonzeiten für Anfragen zum Studium (ausser Fragen zur Masterzulassung und zur Anrechnung von Studienleistungen):
+41 44 634 21 24
Vormittags: Mo, Do, Fr 09.30-11.30 Uhr
Mittags: Di, 10.30-12.30 Uhr
Abends: Mi, 17.00-18.00 Uhr

Öffnungszeiten Schalter (KOL-G-207):
Dienstags, 14.00-16.00 Uhr

Kontaktpersonen (Zuteilung alphabetisch nach Nachnamen)

A bis J:
Bea Girardet, Dekanat
E-Mail 

K bis O:
Donata Mikosch, Dekanat
E-Mail 

P bis S:
Richard Müller-Winter, Dekanat
E-Mail 

T bis Z:
Susanne Erber, Dekanat
E-Mail

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