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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Minor-Studienprogrammzulassung für Studierende anderer Fakultäten

Für die Minor-Studienprogramme an unserer Fakultät bewerben Sie sich im Rahmen der Immatrikulation über die Online-Bewerbung oder via die Semestereinschreibung.

Rechtliche Grundlagen

Die Zulassung zum Studium wird in der universitären Verordnung über die Zulassung zum Studium (VZS) sowie in den Studienreglementen der Fakultät geregelt.

Verordnung über die Zulassung zum Studium an der UZH

Studienreglemente der Fakultät

Bachelor-Minor-Studienprogramme für Studierende anderer Fakultäten

Sie absolvieren ein Major-Studienprogramm an einer anderen Fakultät der UZH und wollen im Minor-Studienprogramm Wirtschaftswissenschaften oder Informatik studierenden, dann bietet unsere Fakultät verschiedene Möglichkeiten. Sie finden eine Übersicht auf der folgenden Seite:

Minor-Studienprogramm für Studierende anderer Fakultäten

Die Zulassung zum Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe erfolgt durch die Zulassungsstelle der UZH im Rahmen des Immatrikulationsverfahren.

Zulassung zum Bachelorstudium

Master-Minor-Studienprogramme für Studierende anderer Fakultäten

Die Zulassung zum Master-Minor-Studienprogramm umfasst folgende drei Schritte:

  1. Zulassungsprüfung der Universität: Die Zulassungsstelle prüft die Bewerbung hinsichtlich den formalen Kriterien der Zulassungsordnung (VZS).
    Informationen zum Bewerbungsablauf
    Online-Bewerbung für Master mit Bachelor einer anderen Hochschule
    Semestereinschreibung für Master mit bestehender Einschreibung an UZH
    (Bewerbungen sind ausschliesslich online über die zentrale Zulassungsstelle der UZH einzureichen. Unaufgefordert eingesandte Unterlagen werden nicht zurückgesendet und nicht weitergeleitet).
  2. Einstufungsverfahren der Fakultät: Bei positivem Entscheid durch die Zulassungsstelle wird das Dossier zur fachwissenschaftlichen Prüfung und Einstufung an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Prüfungsdelegierten) weitergeleitet. Jede Bewerbung wird sur dossier geprüft.
  3. Sie erhalten von der Zulassungsstelle einen Zulassungsbescheid, der Sie über Ihre Zulassung und Einstufung informiert.

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, mit welcher Einstufung Sie zu rechnen haben.

Wirtschaftswissenschaften

  • Abschluss des grossen Bachelor-Minor-Studienprogramms in der gleichen Studienrichtung: in der Regel keine Auflagen oder Bedingungen
  • Abschluss des kleinen Bachelor-Minor-Studienprogramms in der gleichen Studienrichtung: in der Regel 30 ECTS Credits Auflagen
  • Vorkenntnisse in Wirtschaftswissenschaften ohne abgeschlossenes Minor-Studienprogramm: bis zu 60 ECTS Credits Auflagen
  • keine Vorkenntnisse in Wirtschaftswissenschaften: 60 ECTS Credits Bedingungen (Mastervorbereitungsphase)

Durch die Einreichung eines entsprechenden GMAT oder GRE kann die Einstufung verbessert werden.

Informatik

  • Abschluss des grossen Minor-Studienprogramms in Informatik: in der Regel keine Auflagen und Bedingungen
  • Ohne Abschluss eines Minor-Studienprogramms: in der Regel 60 ECTS Credits Auflagen

Auflagen und Bedingungen

Auflagen und Bedingungen sind Module der Bachelorstufe (Bachelorveranstaltungen und/oder Bachelorarbeit), die Sie zusätzlich zum Masterstudium absolvieren müssen. Auflagen sind während des Masterstudiums innerhalb einer Frist zu erfüllen. Bedingungen müssen vor dem Masterstudium absolviert werden. Beachten Sie, dass die meisten Bachelorveranstaltungen auf Deutsch gehalten werden.

Die für die Auflagen und Bedingungen vorgegebenen Fristen und maximal zulässige Anzahl von Fehlversuchen gemäss Zulassungsverfügung müssen zwingend eingehalten werden.

Minor-Studienprogramme für interne Studierende im Major-Studienprogramm

Als Studierende im Major-Studienprogramm der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können Sie aus dem internen Minor-Studienprogrammangebot der Fakultät gemäss Angaben im VVZ frei wählen. Es erfolgt keine zusätzliche fachwissenschaftliche Zulassungsprüfung im Minor-Studienprogramm. Sie sind selber verantwortlich für das Schliessen von allfälligen Lücken. Die erwarteten Kenntnisse sind im Vorlesungsverzeichnis zu finden.

Vorlesungsverzeichnis

Für die Zulassung zu den fakultätsfremden Minor-Studienprogrammen anderer Fakultäten sind die Vorgaben der anbietenden Fakultät zu beachten. Es ist möglich, dass Auflagen oder Bedingungen zu erfüllen sind. Beachten Sie, dass diese teilweise auf Deutsch zu absolvieren sind. Informieren Sie sich bei der anbietenden Fakultät über die Vorgaben und geforderten Sprachkenntnisse.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stefania Muscella
Masterzulassung
Dekanat
E-Mail

Weiterführende Informationen