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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Masterzulassung Informatik

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verfolgt eine offene und qualitätsorientierte Zulassungspolitik basierend auf der Zulassungsverordnung der UZH sowie den eigenen Reglementen und Praxis. Die untenstehenden Informationen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, mit welcher Einstufung Sie zu rechnen haben.

GRE

Grundsätzlich wird Studierenden von Universitäten ausserhalb der EU/EFTA empfohlen, einen GRE einzureichen, da sie sich mit einem guten GRE Score in der Regel besser stellen. 
Ein GRE kann nur direkt bei der Bewerbung berücksichtigt werden, eine Nachreichung ist nicht möglich. Falls Sie sich für die Einreichung eines GRE-Scores entscheiden, verwenden Sie bitte nachfolgenden Code:

GRE:     institution code 7136

Wir akzeptieren keine Score Reports vom GRE General Test at home.

Graduate Record Examination (GRE)

Sprache bei Auflagen und Bedingungen

Bachelormodule, welche als Auflagen oder Bedingungen erfüllt werden müssen, werden oftmals auf Deutsch unterrichtet. Bei Modulen, die vom Institut für Informatik angeboten werden, ist es jedoch möglich, die Prüfungen in englischer Sprache zu absolvieren.

Für Module, welche von anderen Instituten der Fakultät angeboten werden, gilt dies jedoch nicht. Insbesondere die Auflagen und Bedingungen für das Masterstudienprogramm Wirtschaftsinformatik sind grösstenteils auf Deutsch.

Universitäre Vorbildung in Informatik

Bachelorabschluss an einer Schweizer Universität

Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen universitären Bachelordiploms werden in der gleichen Studienrichtung, in welcher der Bachelor abgeschlossen wurde, ohne weitere Bedingungen (aber allenfalls mit Auflagen) ins Masterstudium eingestuft.

Universitäre Bachelorabschlüsse gemäss Lissabonner Konvention

Es werden die gleichen Anforderungen vorausgesetzt wie für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Universitäten. Die Einstufung beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen (in der Regel 30 - 60 ECTS Credits) zu erfüllen. Teilweise erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.

Weitere Abschlüsse

Grundsätzlich ist jede Einstufung möglich. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen (in der Regel 60 ECTS Credits) zu erfüllen. Sind die fachwissenschaftlichen Abweichungen umfassend, erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.

Zur Bewerbung

Fachhochschulabschluss in Informatik

Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums. Die Einstufung erfolgt in der Regel mit Auflagen zwischen 30 und 60 ECTS Credits.

Achtung: Zu beachten ist, dass Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen für ein Masterstudium an der UZH mindestens die Gesamtnote 5 beim Bachelorabschluss FH vorweisen müssen.

Zur Bewerbung

Bachelor-Minor-Studienprogrammabschluss in Informatik

Absolventinnen und Absolventen eines Minor-Studienprogramms der Informatik haben die Möglichkeit sich für das Master-Major-Studienprogramm zu bewerben. Die Einstufung erfolgt in der Regel mit Auflagen bis zu 60 ECTS Credits.

Zur Bewerbung

Fachfremde Vorbildung

Angestrebt wird, auch fachfremde Bewerbende mit einem universitären Abschluss zuzulassen, sofern sie über ausreichende fachwissenschaftliche Grundvoraussetzungen verfügen. Grundsätzlich ist jede Einstufung möglich. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen zu erfüllen. Sind die fachwissenschaftlichen Abweichungen umfassend, erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.

Zur Bewerbung

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stefania Muscella
Masterzulassung
Dekanat
E-Mail

FAQ Masterzulassung

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu der Masterzulassung. 

Merkblätter Informatik

Die Merkblätter für das Studium in Informatik sind auf der folgenden Webseite des Instituts für Informatik aufgeschaltet.

Studieren und Arbeiten: Arbeitserlaubnis für Studierende aus Drittstaaten

Gemäss Vorgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) dürfen Studierende aus Drittstaaten maximal 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit oder einem Praktikum nachgehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis.